print

Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Böttcher-Handwerk – BöttchMstrV

arrow_left arrow_right

Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild, die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung zu stellenden Anforderungen sowie die besonderen Anforderungen an das Verfahren im Böttcher-Handwerk.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25