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Besondere Gebührenverordnung Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz – BzKJBGebV

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Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz erhebt Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (gebührenfähige Leistung), die sie auf Grund des Jugendschutzgesetzes erbringt.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26