BZgAZustAnO
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Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Angelegenheiten nach dem Bundesreisekostengesetz und dem Bundesumzugskostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen Trennungsgeldverordnung – BZgAZustAnO
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III.
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Diese Anordnung ist mit Wirkung zum 1. Juni 2006 anzuwenden.
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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