print

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Angelegenheiten nach dem Bundesreisekostengesetz und dem Bundesumzugskostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen Trennungsgeldverordnung – BZgAZustAnO

arrow_left arrow_right

Diese Anordnung ist mit Wirkung zum 1. Juni 2006 anzuwenden.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25