print

Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland – BWKAuslGÄndG

arrow_left

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26