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Erlaß über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr – BwEhrZErlÄndErl


(+++ Textnachweis ab: 27.3.1991 +++)

1Der Bundesminister der Verteidigung hat am 18. Februar 1991 den Erlaß vom 6. November 1980 über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr geändert.
2Danach kann die Ehrenmedaille der Bundeswehr für treue Pflichterfüllung und überdurchschnittliche Leistungen bereits nach einer Dienstzeit von neun Monaten verliehen werden.

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3Nach Artikel 4 des Sechsten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 29. Oktober 1980 (BGBl. I S. 2053) genehmige ich diese Änderung.

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4Der Bundesminister der Verteidigung veröffentlicht den Erlaß zur Änderung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr im Bundesanzeiger.


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5Der Bundespräsident

Der Bundesminister der Verteidigung

Der Bundesminister des Innern

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25