BWahlGFristAbkV 2024
Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag – BWahlGFristAbkV 2024
arrow_left
§ 2 Inkrafttreten
anchor
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
print