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Anordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben durch das Bundesverwaltungsamt bei der Ermittlung von Wehrpflichtigen, die sich der Erfassung entziehen – BVwAWehrpflAnO

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Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25