BVARKAnO
Allgemeine Anordnung über die Zuständigkeit des Bundesversicherungsamtes auf dem Gebiete des Reisekostenrechts – BVARKAnO
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II.
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Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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