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Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Buchbinder-Handwerk – BuchBMstrV

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(1) 1Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Buchbinder-Handwerk.
2Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss.

(2) 1Als Situationsaufgabe sind für einen vom Meisterprüfungsausschuss vorgegebenen Kundenauftrag drei unterschiedliche Maschinen einzurichten und jeweils ein Probelauf mit Musterfertigung auszuführen.
2Dafür kommen insbesondere in Betracht:
3

1.
Planschneidemaschine,
2.
Falzmaschine,
3.
Buchfadenheftmaschine,
4.
Drahtheftmaschine oder Sammelhefter,
5.
Prägepresse,
6.
Rill-, Ritz- oder Stanzmaschine.

(3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen nach Absatz 2 gebildet.

Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 52 V v. 18.1.2022 I 39
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25