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Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015 – BSV 2015

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Der Beitragssatz für das Jahr 2015 beträgt in der allgemeinen Rentenversicherung 18,7 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 24,8 Prozent.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25