print

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für 1997 und zur Bestimmung weiterer Rechengrößen der Sozialversicherung für 1997 – BSV 1997

arrow_left arrow_right

Der Beitragssatz für das Jahr 1997 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 20,3 vom Hundert und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 26,9 vom Hundert.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25