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Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für 1995 – BSV 1995

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Der Beitragssatz für das Jahr 1995 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 18,6 vom Hundert und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 24,7 vom Hundert.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25