(1) 1Die §§ 8a und 8b sind nicht anzuwenden auf Kleinstunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36).
2Artikel 3 Absatz 4 des Anhangs der Empfehlung ist nicht anzuwenden.
(1a) 1§ 8f ist nicht anzuwenden auf Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG.
2Artikel 3 Absatz 4 des Anhangs zu der Empfehlung ist nicht anzuwenden.
(2) § 8a ist nicht anzuwenden auf
(3) § 8b Absatz 4 und 4a ist nicht anzuwenden auf
(4) 1§ 8c Absatz 1 bis 3 gilt nicht für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG.
2§ 8c Absatz 3 gilt nicht für Anbieter,