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Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 – BSG 2014

Der Beitragssatz beträgt für das Jahr 2014 in der allgemeinen Rentenversicherung 18,9 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,1 Prozent.

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25