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Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2013 – BSG 2013

Der Beitragssatz beträgt für das Jahr 2013 in der allgemeinen Rentenversicherung 18,9 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,1 Prozent.

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25