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Beitragssatzgesetz 2003 – BSG 2003

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Zur pauschalen Abgeltung für die Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten zahlt der Bund an die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten für das Jahr 2003 einen Betrag in Höhe von 11.874.710.850 Euro.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26