print

Beitragssatzgesetz 2002 – BSG 2002

arrow_left

Zur pauschalen Abgeltung für die Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten zahlt der Bund an die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten für das Jahr 2002 einen Betrag in Höhe von 11.614.934.173 Euro.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26