(+++ Textnachweis Geltung ab: 4. 6.1970 +++)
Gemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister der Verteidigung die Ausübung der Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der beamteten Besatzungsangehörigen auf Hilfsschiffen der Bundeswehr zu erlassen.