print

Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr – BPräsFlaggenAnO

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)

(1) Als Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr bestimme ich die Bundesdienstflagge in der Form eines Doppelstanders.

(2) 1Die der Stange abgewendete Seite der Flagge ist gezackt.
2Der Scheitel des rechtwinkligen Einschnittes liegt in der Mitte des roten Feldes.
3Der Abstand des Scheitelpunktes vom Bundesschild ist etwas geringer als der Abstand des Bundesschildes von der Stange.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25