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Anordnung des Staatsaktes aus Anlaß des 50. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges – BPräsFestaktAnO

1Aus Anlaß des 50. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges findet

am 8. Mai 1995
im Schauspielhaus in Berlin ein Staatsakt statt.

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2Im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler, der Präsidentin des Deutschen Bundestages, dem Präsidenten des Bundesrates und der Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts wird die Bundesregierung gebeten, den Staatsakt vorzubereiten.

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3Der Bundespräsident

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