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Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung – BPräsAmtsbezAnO 1987-08

(+++ Textnachweis ab: 29. 8.1987 +++)

1Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich für den Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und Leiter einer Abteilung bei der Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeit folgende Amtsbezeichnungen fest:
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Oberdirektor und Professor bei der Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeit.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25