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Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung – BPräsAmtsbezAnO 1970-02

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest

Präsident der Bundesstelle für Entwicklungshilfe.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25