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BPolRZustAnO
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Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes – BPolRZustAnO
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III.
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Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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