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Verordnung zur Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung und in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung – BMVgVerfWDO2025uBVerfPAktV

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Diese Verordnung gilt für

1.
die Wehrdisziplinaranwaltschaften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung,
2.
die Bundeswehrdisziplinaranwaltschaft beim Bundesverwaltungsgericht sowie
3.
die Bußgeldverfahren bearbeitenden Dienststellen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.

V aufgeh. durch § 3 dieser V mit Ablauf d. 31.12.2025
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26