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Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – BMinUZustAnO

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Diese allgemeine Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Teil I in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25