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Anordnung zur Übertragung beamten- und haushaltsrechtlicher Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben – BMFSFJBAFzAZustAnO

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Dem Bundesamt werden die der obersten Dienstbehörde nach der Arbeitszeitverordnung zustehenden Befugnisse übertragen, einschließlich der Befugnisse nach § 7a der Arbeitszeitverordnung.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25