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Anordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe auf die Postbeamtenkrankenkasse – BMDVBeihÜbertrAnO
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§ 3 Inkrafttreten
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Diese Anordnung tritt am 1. April 2025 in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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