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Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung – BMDV-WS-BesGebV

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Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in Kraft.

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 25.3.2025 I Nr. 100
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25