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Organisationserlass des Bundeskanzlers – BKOrgErl 2025

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Dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt werden übertragen

1.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Zuständigkeiten für Raumfahrt einschließlich des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt, Grundsatzfragen der nationalen und internationalen Innovations- und Technologiepolitik, der Entwicklung digitaler Technologien, für die Hightech-Agenda sowie für Gigafactories, SPRIND und Games;
2.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr die Zuständigkeiten für die Förderung von U-Spaces und Advanced Air Mobility, Erdbeobachtung, Satellitennavigation und -kommunikation sowie die Deutsche Galileo-PRS-Behörde.
Die Zuständigkeiten für Quantentechnologien und Kernfusion verbleiben beim Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25