Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:
1Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit geht unter teilweiser Aufhebung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 (BGBl. I S. 127) die Zuständigkeit für das Berufsrecht der Veterinäre und sonstigen veterinärmedizinischen Berufe in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über.
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2Die Zuständigkeit für die Zulassung von Tierarzneimitteln bleibt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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3Einzelheiten des Übergangs werden gegebenenfalls zwischen den beteiligten Bundesministerien in Abstimmung mit dem Chef des Bundeskanzleramtes geregelt.
Die Bundeskanzlerin