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Organisationserlass der Bundeskanzlerin – BKOrgErl 2005

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1Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie werden übertragen:
2

1.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen unter teilweiser Aufhebung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 27. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3288), Ziff. V., die Zuständigkeiten für
a)
die Grundsatzfragen und die Koordinierung der Europapolitik (außer ECOFIN), insbesondere die Weisungsgebung für den AStV I; die Strukturpolitik, die EU-Kohäsionsfonds, die transeuropäischen Netze;
b)
die Koordinierung der Lissabon-Strategie; den Verwaltungsaufbau Osteuropa, GUS und Balkan; die bilateralen Regierungsausschüsse für Wirtschaftsfragen mit EU-Mitgliedstaaten; einzelne EU-Abkommen und Kooperationen;
c)
das Recht der Europäischen Union; die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland vor den Europäischen Gerichten; die Beihilfekontrollpolitik;
2.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Zuständigkeiten für
a)
den Verkehr und die Raumfahrt;
b)
die Patente und die Erfinderförderung;
c)
die Forschung und Entwicklung und die Innovation in der Wirtschaft; die KMU; die Unternehmensgründungen.
Die Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale Bezüge sowie deren Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25