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Organisationserlass des Bundeskanzlers – BKOrgErl 2002

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Dem Auswärtigen Amt wird aus dem Geschäftsbereich des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung die Zuständigkeit für die politische Öffentlichkeitsarbeit Ausland übertragen.

Geändert durch Ziff. III Nr. 1 d. Organisationserlasses v. 22.11.2005 I 3797
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25