Dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wird aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzlers die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer übertragen.
Geändert durch Ziff. III Nr. 1 d. Organisationserlasses v. 22.11.2005 I 3797