Organisationserlaß des Bundeskanzlers – BKOrgErl 1995-05

1Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:

Dem Bundesministerium der Verteidigung wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die Zuständigkeit für das Wehrsoldgesetz übertragen.

3Der Bundeskanzler

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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