print

Organisationserlaß des Bundeskanzlers – BKOrgErl 1991-04

arrow_left arrow_right

Dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheit die Zuständigkeit für Wein, Likörwein, Schaumwein sowie weinhaltige Getränke (einschließlich Überwachung) übertragen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25