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Organisationserlaß des Bundeskanzlers – BKOrgErl 1989

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1Zum Beauftragten für die Nachrichtendienste wird ein Staatsminister oder Staatssekretär im Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes bestellt.
Sein Vertreter ist ein Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt.
3Die von diesem geleitete Abteilung unterstützt den Beauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben.

Geändert durch Ziff. V d. Organisationserlasses v. 14.3.2018 I 374
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26