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Organisationserlaß des Bundeskanzlers – BKOrgErl 1984

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1Der Staatssekretär beim Bundeskanzler wird zum Beauftragten für die Nachrichtendienste bestellt.
2Er untersteht dem Bundeskanzler unmittelbar.

Sein Vertreter ist ein Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt.
Dem Beauftragten ist zur Erfüllung seiner Aufgaben eine Abteilung des Bundeskanzleramtes fachaufsichtlich unterstellt.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26