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Organisationserlaß des Bundeskanzlers – BKOrgErl 1984

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1Der Staatssekretär beim Bundeskanzler wird zum Beauftragten für die Nachrichtendienste bestellt.
2Er untersteht dem Bundeskanzler unmittelbar.
3

Sein Vertreter ist ein Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt.
4

Dem Beauftragten ist zur Erfüllung seiner Aufgaben eine Abteilung des Bundeskanzleramtes fachaufsichtlich unterstellt.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25