1Der Staatssekretär beim Bundeskanzler wird zum Beauftragten für die Nachrichtendienste bestellt.
2Er untersteht dem Bundeskanzler unmittelbar.
Sein Vertreter ist ein Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt.
Dem Beauftragten ist zur Erfüllung seiner Aufgaben eine Abteilung des Bundeskanzleramtes fachaufsichtlich unterstellt.