1Der Staatssekretär beim Bundeskanzler wird zum Beauftragten für die Nachrichtendienste bestellt.
2Er untersteht dem Bundeskanzler unmittelbar.
3
Sein Vertreter ist ein Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt.
4
Dem Beauftragten ist zur Erfüllung seiner Aufgaben eine Abteilung des Bundeskanzleramtes fachaufsichtlich unterstellt.