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Organisationserlaß des Bundeskanzlers – BKOrgErl 1981

Bek. v. 1.10.1981 I 1057

1Dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeit für den Zivildienst übertragen.
2Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25