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Bekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers – BKOrgErl1999Bek

(+++ Textnachweis ab: 16. 7.1999 +++)

1Nachstehend mache ich den Organisationserlaß des Bundeskanzlers vom 16. Juli 1999 bekannt, der mit Wirkung vom gleichen Tage in Kraft tritt.

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2"Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:
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Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeit für den Bereich Strahlenschutz in der Radiologie übertragen.

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4Die Einzelheiten des Überganges werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt."

Der Chef des Bundeskanzleramtes

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25