(+++ Textnachweis ab: 16. 7.1999 +++)
1Nachstehend mache ich den Organisationserlaß des Bundeskanzlers vom 16. Juli 1999 bekannt, der mit Wirkung vom gleichen Tage in Kraft tritt.
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2"Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:
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Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeit für den Bereich Strahlenschutz in der Radiologie übertragen.
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4Die Einzelheiten des Überganges werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt."