- a)
Europapolitik; ohne: EU-Mittelstandspolitik, EU-Forschungspolitik, Agrarpolitik, Industrie- und Energiepolitik, EG-Binnenmarkt;
- b)
den Jahreswirtschaftsbericht, den Konjunkturrat für die öffentliche Hand, die wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute, den Sachverständigenrat für die Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie die Mitzuständigkeit für den ECOFIN-Rat und den EU-Währungsausschuß;
- c)
gesamtwirtschaftliche Analysen und Projektionen, Wirtschaftsstatistik;
- d)
die Garantien für politische ungebundene Finanzkredite und das Multilaterale Investitionsabkommen (MAI) der OECD aus dem Bereich Außenwirtschaftspolitik und Entwicklungszusammenarbeit;
- e)
institutionelle Fragen der OECD aus dem Bereich Außenwirtschaftspolitik.