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Verordnung zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich über das BIZ Innovation Hub Eurosystem Centre in Frankfurt am Main – BIZIHECAbkV

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(1) Der Ansiedlung der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in der Bundesrepublik Deutschland durch Einrichtung des BIZ Innovation Hub Eurosystem Centre in Frankfurt am Main wird zugestimmt.

(2) 1Das in Bern am 9. Dezember 2022 unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich über das BIZ Innovation Hub Eurosystem Centre in Frankfurt am Main wird hiermit in Kraft gesetzt und die in Teil 2 Kapitel 2 und 3 des Gaststaatgesetzes vorgesehenen Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen werden in dem aus dem Abkommen ersichtlichen Umfang gewährt.
2Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Die V tritt gem. Art. 2 Abs. 2 an dem Tag außer Kraft, an dem das Abkommen außer Kraft tritt
Die V ist gem. Art. 2 Abs. 1 iVm Bek. v. 27.3.2023 II Nr. 89 am 20.2.2023 in Kraft getreten
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25