Eingeschränkte technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnenwasserstraßen der Zonen 3 außerhalb des Rheins und 4 (Anhang IV der Binnenschiffsuntersuchungsordnung BGBl I 2018, 1398) – BinSchUO2018Anh IV

arrow_left arrow_right

Auf Wasserstraßen der Zone 4 ist ES-TRIN mit den sich aus den nachfolgenden Vorschriften ergebenden Maßgaben anzuwenden.

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
print