- le
die wirksame Länge eines Aufbaus in [m] unabhängig von seiner Lage bezogen auf L,
- l
die tatsächliche Länge des betreffenden Aufbaus in [m],
- b
die Breite des betreffenden Aufbaus in [m],
- B'
die Breite des Schiffes gemessen auf der Hälfte der Länge des Aufbaus, Deckshauses oder Lukenschachts in [m],
- h
die an der Aufbau-, Deckshaus- oder Lukenseite gemessene Höhe des betreffenden Aufbaus in [m], für Luken ergibt sich die Höhe h, indem die Höhe der Sülle um den halben Sicherheitsabstand nach § 4.01 unter Berücksichtigung der Art der Lukenabdeckung vermindert wird. Für die Höhe h darf kein größerer Wert eingesetzt werden als 0,72 m.