Abweichend von Artikel 4.03 Nummer 11 ES-TRIN ist die Ebene der größten Einsenkung unter der Voraussetzung festzusetzen, dass die Laderäume mindestens sprühwasser- und wetterdicht geschlossen werden können.
2.
Die Festsetzung der höchstzulässigen Einsenkung für die Fahrt mit ungedeckten Laderäumen ist nicht zulässig.
Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 16 V v. 14.10.2025 I Nr. 242