print

Verordnung über die Durchführung von behördlichen Befähigungsprüfungen auf Betriebsebene nach der Binnenschiffspersonalverordnung – BinSchPersBetrEBefähPrV

arrow_left arrow_right

1Diese Prüfungsverordnung regelt das Prüfungsverfahren für die behördliche Befähigungsprüfung für die Betriebsebene.
2Soweit nachstehend nichts Anderes bestimmt ist, sind die §§ 68 bis 75 der Binnenschiffspersonalverordnung entsprechend anzuwenden.

Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26