arrow_left arrow_right
1Diese Prüfungsverordnung regelt das Prüfungsverfahren für die behördliche Befähigungsprüfung für die Betriebsebene. 2Soweit nachstehend nichts Anderes bestimmt ist, sind die §§ 68 bis 75 der Binnenschiffspersonalverordnung entsprechend anzuwenden.