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Gesetz zu dem Abkommen vom 25. Juni 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Georgien über die Binnenschiffahrt – BinSchAbkGEORG

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1Dem in Bonn am 25. Juni 1993 unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Georgien über die Binnenschiffahrt sowie dem dazugehörigen Protokoll vom selben Tage wird zugestimmt.
2Das Abkommen sowie das Protokoll werden nachstehend veröffentlicht.

Zuletzt geändert durch Art. 19 g v. 24.5.2016 I 1217
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26