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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter und Geprüfte Bilanzbuchhalterin-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung – BibuBAProFPrV

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(1) Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil.

(2) 1Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
2

1.
Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen,
2.
Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten,
3.
betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen,
4.
Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen,
5.
Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden,
6.
ein internes Kontrollsystem sicherstellen,
7.
Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen.

Ersetzt V 806-22-6-53 v. 26.10.2015 I 1819 (BibuchhFPrV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25