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Gesetz über den Verkauf von bundeseigenem Gelände in München zur Errichtung frei finanzierter Wohnungen, die während der Olympischen Spiele 1972 als Olympisches Dorf der Männer benutzt werden sollen – BGruVerkOlympG
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§ 2
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Dieses Gesetz tritt mit dem Tag der Verkündung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26
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