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Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden aus dem Beamtenverhältnis bezüglich Beamtinnen und Beamten des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten auf das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – BfAABeamtWidAnO
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§ 3 Inkrafttreten
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Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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