1Für die Hauptbewertungsstützpunkte werden auf den 1. Januar 1964 Vergleichszahlen festgesetzt.
2Sie sind
- 1.
für die landwirtschaftliche Nutzung ohne Sonderkulturen der Anlage 1,
- 2.
für die Sonderkulturen Hopfen und Spargel der Anlage 2
zu entnehmen.